Das weltliche Gerichtswesen

Aus Bibelwissen

Aus der Reihe: Christi unausspürbarer Reichtum:
"Die Gerichte Gottes" (1980)
von Mathias Jaegle (siehe Lebensbild)

Abschrift mit freundlicher Genehmigung von Gerhard Groß, Balingen
Dort als Schrift noch erhältlich.

Siehe weitere Abschriften:
Inhaltsverzeichnis

In Bearbeitung

Die Gerichte Gottes

4. Das Endgericht über die Ungläubigen

Das weltliche Gerichtswesen

Dieses wird hier nicht zur Erklärung des Endgerichts in die Betrachtung aufgenommen, sondern vielmehr um zu zeigen, dass manche Auslegung das Walgen Gottes beim Abschlussgericht weit niedriger einschätzt als den üblichen Maßstab menschlicher Gerichtsbarkeit. Zunächst ist es ja wirklich erstaunlich,mit welchen an sich gerechten Prinzipien die Menschen zu richten versuchen. Wohlverstanden, wir betrachten nur einige Grundsätze des menschlichen Gesetzes, aber nicht deren mehr oder minder erfolgreiche Auswirkungen. Gerichtsurteile werden ja nicht aufs Geratewohl gefällt, sondern beruhen auf Untersuchung und Prüfung des Vergehens und der Verantwortung des Angeklagten. Das alles ist in der Anklageakte niedergelegt. Der Verurteilte muss wissen, dass er unrecht handelte, gegen das Gesetz verstieß und darum dessen Härte durch schmerzhafte Bestrafung zu spüren bekommt. Doch bei aller Strenge, die ihm nichts durchgehen lässt, ist durch viele Paragraphen Vorsorge getroffen, dass auch für womöglich jeden Fall ein der Schwere des Vergehens entsprechendes Urteil gefällt werden könne. Ferner wird dem Angeklagten Gelegenheit zu seiner Verteidigung gegeben.

Unmündigkeit und erbliche Belastung setzt seine Verantwortung herab oder hebt sie gar auf; und für Jugendliche ist eine ganz andere Strafart als für Erwachsene vorgesehen. Ferner wird bei geistiger Unzurechnungsfähigkeit überhaupt von einer förmlichen Gerichtsverhandlung abgesehen, und er Betreffende wird einer Anstalt überwiesen.

Noch ist damit der der menschlichen Gerichtsbarkeit zugrunde liegende Gerechtigkeitssinn nicht erschöpft. Man ist überdies darauf bedacht, dass sich die Strafe des Verurteilten zu dessen Gutem auswirken möge. Der jugendliche Sträfling kommt in eine Besserungsanstalt; die strenge Disziplin soll ihn zu einer Lebensweise zurückführen, welche ihn zu einem gebesserten in die menschliche Gesellschaft aufnahmefähigen Glied macht. Schwere Verbrecher kommen in ein Zuchthaus; die harte Strafe soll zugleich eine Zucht sein, wodurch der so tief Gefallene wieder zu einem besseren Menschen erzogen wird.

WEnn wir aber schon i menschlichen Gerichtswesen hohe Ideale entdecken, so sollten Gläubige, die vorgeben, Gott zu kennen, nie meinen, dass Seine Gerichte ausschließlich in Zornesoffenbarungen und Strafen bestünden und das Urteil des Endgerichts sich gar ziellos und zwecklos bis in die Endlosigkeit hinein auswirken werde. Offenbarten schon Seine früheren Gerichte das Walten hoher und edler Prinzipien, so erweist das Endgericht vollends, dass Gott darin auf völlige Rettung der Gerichteten hinarbeite. Er steht damit nicht nur mit Seinen Grundsätzen, sondern vor allem mit Seinem Erfolg himmelhoch über allem menschlichen Gerichtswesen, das seine Vorsätze und Absichten nicht erreicht.

Verurteilung aufgrund von Werken

Ein genaues Achten auf alles, was Gottes Wort sagt, zeigt Sein Richten unendlich viel höherstehend als das menschliche. Auch vor dem weißen Thron erfolgt die Verurteilung aufgrund feststehender, und zwar göttlicher Richtlinien. Die dort Stehenden werden gerichtet nach dem, was in den Rollen über ihre Werke eingetragen ist. Das erinnert an die Anklageakten bei den menschlichen Gerichten. Doch dürfen wir bei den göttlichen nicht an ähnliche Unvollkommenheiten denken. Diese Rollen lassen die ernste Wahrheit erkennen, wie Gott alle Werke eines jeden Menschen lückenlos kennt. Er kann deshalb in jedem einzelnen Fall ein nach jeder Seite hin gerechtes Urteil fällen. Da die Menschen in sittlicher Hinsicht so überaus verschieden sind, wäre es von Gott nicht gerecht, über jeden das gleiche Urteil zu verhängen. Ausdrücklich wird betont, dass sie gerichtet werden nach ihren Werken wird betont, dass sie gerichtet werden nach ihren Werken (Offb 20:12), und dass sie verurteilt werden, ein jeglicher nach seinen Werken (Offb 20:13). d. h. also: jeweils den Werken gemäß.

Im allgemeinen meint man, alle Ungläubigen wrüden nach der Stellung gerichtet werden, welche sie im Leben zu Christus einnahmen, und weil sie Ihn verwarfen, nun ewig verdammt wären; höchstens dass man für die Heiden, die nie etwas von Ihm hörten, noch eine Gelegenheit offen lässt. Gottes Wort lehrt jedoch anders. Richtiger wäre es schon zu sagen, dass es die Gläubigen sind, die vor der Preisrichterbühne nach ihrer Stellungnahme zu Christus während ihres Lebens gerichtet werden, ob sie Ihn oder ihr Ich mehr liebten und dementsprechend einen geheiligten oder fleischlichen Wandel führten.

Wie könnte auch Gott nur die Menschen vor dem großen weißen Thron danach richten und verurteilen, weil sie Christus nicht annahmen, da Paulus die Auserwählung derer lehrt, die zur Gemeinde Christi gehören? Und diese Verwaltung, in der nur solche von Gott gerufen werden und sonst keine,,, dauert ja schon fast zweitausend Jahre. Für diese gesamte Zeitdauer ist Pauli Wort gültig, welches er den Thessalonichern schreibt: „... denn nicht aller Teil ist der Glaube“ (2Thes 3:2) Hier bezeugt es Gottes Wort doch deutlich genug, dass die große Masse der Menschheit die Gabe des Glaubens zum Erfassen und Aufnehmen des Heils in Christus nicht empfängt. Sie können also nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie Christus nicht als ihren Retter annahmen, und deshalb auch nicht mit ewiger Verdammnis bestraft werden. Diese verurteilten Menschen könnten sich ja Christus gegenüber mit dem trefflichen Argument verteidigen, sie seien gar nicht auserwählt worden und hätten Ihn deshalb auch gar nicht annehmen können. Wie um die Gläubigen vor einer solchen Ihn verunehrenden Ansicht zu bewahren, sagt Gott in sei nem Wort zweimal: „... nach ihren Werken“ und nicht etwa: „... nach ihrem Glauben“’'!

Ein Prinzip, nach welchem der Herr die Ungläubigen richten wird, ist Röm 1:18-21 angegeben.