Est 1:8: Unterschied zwischen den Versionen
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[[ELB]] [[Est 1:8]] Und als Trinkordnung galt: Keiner soll nötigen! Denn so hatte es der König für alle Vorsteher seines Hauses angeordnet, daß sie nach dem Belieben eines jeden tun sollten. <br /> | [[ELB]] [[Est 1:8]] Und als Trinkordnung galt: Keiner soll nötigen! Denn so hatte es der König für alle Vorsteher seines Hauses angeordnet, daß sie nach dem Belieben eines jeden tun sollten. <br /> | ||
Version vom 12. August 2013, 14:02 Uhr
Grundtext
MAS Est 1:8 וְהַשְּׁתִיָּה כַדָּת אֵין אֹנֵס כִּי־כֵן יִסַּד הַמֶּלֶךְ עַל כָּל־רַב בֵּיתֹו לַעֲשֹׂות כִּרְצֹון אִישׁ־וָאִֽישׁ׃
Übersetzungen
SEP Est 1:8 ὁ δὲ πότος οὗτος οὐ κατὰ προκείμενον νόμον ἐγένετο οὕτως δὲ ἠθέλησεν ὁ βασιλεὺς καὶ ἐπέταξεν τοῖς οἰκονόμοις ποιῆσαι τὸ θέλημα αὐτοῦ καὶ τῶν ἀνθρώπων
ELB Est 1:8 Und als Trinkordnung galt: Keiner soll nötigen! Denn so hatte es der König für alle Vorsteher seines Hauses angeordnet, daß sie nach dem Belieben eines jeden tun sollten.
ELO Est 1:8 Und das Trinken geschah dem Befehle gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen Obersten seines Hauses verordnet, daß sie tun sollten nach jedermanns Belieben.
LUO Est 1:8 Und man setzte +0597 (+08802) niemand +0369, was er trinken +08360 sollte +01881; denn +03588 der König +04428 hatte +05921 allen +03605 Vorstehern +07227 +01004 befohlen +03245 (+08765), daß ein jeglicher +0376 +0376 sollte tun +06213 (+08800), wie +07522 es ihm wohl gefiel.
SCH Est 1:8 Und das Trinken war der Verordnung gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen seinen Hofmeistern befohlen, daß man jedermann machen ließe, wie es ihm gefiele.
Vers davor: Est 1:7 --- Vers danach: Est 1:9
Zur Kapitelebene Est 1
