Das 8. Gebot: Unterschied zwischen den Versionen
MI (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
MI (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
==<big>'''Das 8. Gebot'''</big>== | ==<big>'''Das 8. Gebot'''</big>== | ||
:'''''<big>“Du sollst nicht stehlen“.</big>''''' | :'''''<big>“Du sollst nicht stehlen“.</big>''''' | ||
Wir leiten diese Darstellung mit einem Auszug aus Starkes Kommentar ein. | |||
„Da Gott den Menschen die Güter dieser Welt ausgeteilt hat, so will er auch, dass einer dem andern das gönnen und lassen soll. Dies Gebot verbeut die Entwendung des fremden Gutes, oder das Stehlen und alle Ungerechtigkeit.<br/><br/> | |||
==='''I. Im Blick auf den Nächsten'''=== | |||
::a) Öffentlich: durch Straßenraub, offenbaren Diebstahl der Güter und Menschen (5Mo 24:7; 3Mo 19:11; 1Tim 1:10). | |||
::b) Heimlich: mit dem Herzen durch Geiz und Bauchsorge. | |||
::c) Mit Worten: durch listiges Abschwatzen (Jer 9:4.9); | |||
::d) Mit der Tat: | |||
#der Obrigkeit gegenüber durch Entziehung der Steuern, durch Veruntreuen, mutwilliges Betteln. | |||
#den Untergebenen gegenüber, wenn die Oberen die Gerechtigkeit um Geschenke verkaufen, d. h. sich bestechen lassen, wenn Herrschaften dem Gesinde und Arbeitern den Lohn enthalten (5Mo 24:14.15), ungerechte Zinsen nehmen (Hes 18:12.13; Hes 22:1415), Esswaren auf Teuerung zurückhalten (Am 5:11.12; Am 8:4-6) die Almosen versagen, ungerecht pfänden, wenn Eltern ihr Gut verschwenden, Vormünder untreu handeln usw. | |||
#seinesgleichen durch Betrug im Handel, bei Ellen, Maß, Gewicht, Geld, gar zuviel fordern, unziemlichen Vorteil nehmen gar zu genau dingen, zu wenig geben, durch Vorenthaltung des Geborgten, Anvertrauten, Verlorenen, Gefundenen, durch Vorwitz, untreue Arbeit, Verwahrlosung, Verhehlung des Gestohlenen usw. <br/><br/> | |||
==='''II. Im Blick auf sich selbst (und die Familie)'''=== | |||
Durch Müßiggang, Verschwendung, köstliches Zehren, Fressen, Saufen, Kleiderpracht, prächtiges Bauen, unnötiges Rechten, Verspielen, Vertanzen, leichtsinniges Bürgen usw.“ | |||
Nach dieser erbaulichen Darlegung wollen wir das achte Gebot in der Linienführung der anderen Gebote stellen, um weitere wichtige Lehre zu erhalten. | |||
Zunächst vergegenwärtigen wir uns die Tatsache, dass die vorhergehenden Gebote die p e r s ö n l i c h e n Werte zur Darstellung bringen. Das achte Gebot geht einen Schritt weiter und vermittelt die göttliche Stellungnahme zu den s a c h l i c h e n Werten. Die sachlichen Dinge sollen durch die persönlichen ihre Prägung erhalten .Darum geht in den Geboten die Regelung der persönlichen Dinge voraus. Sofern aber auf dem persönlichen Gebiet die Ordnung eingetreten ist, muss sie folgerichtig auch auf dem sachlichen Gebiet offenbar werden. | |||
Weiter wollen wir beachten, dass die vorhergehenden Gebote eine Weisung bis in die schöpferischen Anfänge der Menschheit boten. In diesem Blickfeld werden wir auch das vorliegende Gebot zu sehen haben. - Vergessen wir nicht die Tatsache: Es geht in den Geboten um die Richtungweisung der göttlichen Menschheitsentwicklung ist zu überprüfen. | |||
Wie war es denn mit dem ursprünglichen menschlichen Eigentumsbewusstsein bestellt, ,das nach vielen Verirrungen und Verwirrungen durch das Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ geordnet werden muss? Zunächst stellen wir die Tatsache fest, dass im Ursprung der Mensch sich nicht als Eigentümer sah, sondern als Verwalter.<br/><br/> | |||
====<big>Der Mensch als Verwalter</big>==== | |||
Das „Herrsche und mache sie untertänig“ beweist, dass der Mensch nichts als Eigentum ansehen darf, sondern als Beauftragter mit voller Verantwortlichkeit seinem Herrn und Schöpfer a l l e s wiedergewinnen sollte. Der Mensch war ein unbestechlicher Sachwalter seines Herrn. - Einem Verwalter liegt der Diebstahl völlig fern. Er braucht nicht zu stehlen, weil er alles empfängt. Sein Herr versorgt ihn mit allem. So stand im Ursprung der Mensch im Verwalter-Verhältnis und hatte darin das Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ nicht nötig. | |||
Die weitere Menschheitsentwicklung, d. h. die Trennung des Menschen aus der Einheit in die Zweiheit, ergab eine neue Lage. Solange der Mensch in der Einheit war und niemand das ihm zur Verwaltung Übergebene streitig machen konnte, wusste er nur von dem: „Dein, o Gott!“ In der Zweiheit wurde das Unser-Verhältnis erforderlich.<br/><br/> | |||
====<big>Das Unser-Verhältnis</big>==== | |||
Denn bei einer Teilung oder Trennung werden Eigentumsrechte und Eigentumsansprüche angemeldet. Jeder beansprucht das Seinige. Jeder muss das Seinige beanspruchen. Wenn die ersten Menschen vor dem Sündenfall das Verwalterbewusstsein noch so einigermaßen hinübergerettet hatten, so hat sich nunmehr durch das Unser-Verhältnis das Eigentumsbewusstsein wesentlich verschoben, weil die Abwärtsentwicklung vom Unser zum Mein sehr nahe lag. Der Ausspruch des Adam: „Das ist doch Fleisch von meinem Fleisch und Bein von meinem Bein“ isst dafür der beste Beweis. Hier wird das Mein und Dein erkenntlich. | |||
Auch im Unser-Verhältnis hat das Stehl-Verbot entbehrt werden können, weil das Zusammengehörigkeitsbewusstsein der Menschen noch so stark war, dass ein gegenseitiges Berauben nicht infrage kam. Wohl ist beim Unserverhältnis das Eigentumsrecht schon angekündigt, jedoch es besteht noch keine offene Gefahr, solange das Unser tatsächlich bestimmend ist. Das wahre Unser-Verhältnis ist zwar nicht gefahrlos, jedoch immer noch beglückend, weil das gemeinsame Leben eine gegenseitige Benachteiligung verbietet. | |||
Nach dem Sündenfall wird die Lage erneut anders. Die Entwicklung verläuft ganz zu ungunsten der Menschen. Die Sünde führt sie ins radikale Ichwesen. Sünde trennt und macht grenzenlos selbstsüchtig. Das geschlossene Unser-Verhältnis schwindet. Raum gewinnt das Mein- und Dein-Verhältnis. <br/><br/> | |||
====<big>Das Mein- und Dein-Verhältnis</big>==== | |||
„Das Weib, das du mir gegeben hast, trägt die Verantwortung“. „Die Schlange, die du erschaffen hast, hat das bewirkt“. „Soll ich meines Bruders Hüter sein“? usf. Das Mein setzen die Menschen ins rosige Licht. Es ist ihnen für die ganze Denk- und Handlungsweise grundlegend und ausschlaggebend. Es ist ihnen fortan der Gegenstand größter Fürsorge. | |||
Version vom 1. Juli 2022, 16:15 Uhr
Abschrift des Heftes: "Die 10 Gebote in heilsgeschichtlicher Deutung"
von Friedrich Malessa, Samplatten (Ostpr.) (1895-1981)
Veröffentlicht unter Zulassung der Militärregierung Juli 1948
im Kurt Reith Verlag Wüstenrot Württ.
Siehe weitere Abschriften
Inhaltsverzeichnis
Das 8. Gebot
- “Du sollst nicht stehlen“.
Wir leiten diese Darstellung mit einem Auszug aus Starkes Kommentar ein.
„Da Gott den Menschen die Güter dieser Welt ausgeteilt hat, so will er auch, dass einer dem andern das gönnen und lassen soll. Dies Gebot verbeut die Entwendung des fremden Gutes, oder das Stehlen und alle Ungerechtigkeit.
I. Im Blick auf den Nächsten
- a) Öffentlich: durch Straßenraub, offenbaren Diebstahl der Güter und Menschen (5Mo 24:7; 3Mo 19:11; 1Tim 1:10).
- b) Heimlich: mit dem Herzen durch Geiz und Bauchsorge.
- c) Mit Worten: durch listiges Abschwatzen (Jer 9:4.9);
- d) Mit der Tat:
- der Obrigkeit gegenüber durch Entziehung der Steuern, durch Veruntreuen, mutwilliges Betteln.
- den Untergebenen gegenüber, wenn die Oberen die Gerechtigkeit um Geschenke verkaufen, d. h. sich bestechen lassen, wenn Herrschaften dem Gesinde und Arbeitern den Lohn enthalten (5Mo 24:14.15), ungerechte Zinsen nehmen (Hes 18:12.13; Hes 22:1415), Esswaren auf Teuerung zurückhalten (Am 5:11.12; Am 8:4-6) die Almosen versagen, ungerecht pfänden, wenn Eltern ihr Gut verschwenden, Vormünder untreu handeln usw.
- seinesgleichen durch Betrug im Handel, bei Ellen, Maß, Gewicht, Geld, gar zuviel fordern, unziemlichen Vorteil nehmen gar zu genau dingen, zu wenig geben, durch Vorenthaltung des Geborgten, Anvertrauten, Verlorenen, Gefundenen, durch Vorwitz, untreue Arbeit, Verwahrlosung, Verhehlung des Gestohlenen usw.
II. Im Blick auf sich selbst (und die Familie)
Durch Müßiggang, Verschwendung, köstliches Zehren, Fressen, Saufen, Kleiderpracht, prächtiges Bauen, unnötiges Rechten, Verspielen, Vertanzen, leichtsinniges Bürgen usw.“
Nach dieser erbaulichen Darlegung wollen wir das achte Gebot in der Linienführung der anderen Gebote stellen, um weitere wichtige Lehre zu erhalten.
Zunächst vergegenwärtigen wir uns die Tatsache, dass die vorhergehenden Gebote die p e r s ö n l i c h e n Werte zur Darstellung bringen. Das achte Gebot geht einen Schritt weiter und vermittelt die göttliche Stellungnahme zu den s a c h l i c h e n Werten. Die sachlichen Dinge sollen durch die persönlichen ihre Prägung erhalten .Darum geht in den Geboten die Regelung der persönlichen Dinge voraus. Sofern aber auf dem persönlichen Gebiet die Ordnung eingetreten ist, muss sie folgerichtig auch auf dem sachlichen Gebiet offenbar werden.
Weiter wollen wir beachten, dass die vorhergehenden Gebote eine Weisung bis in die schöpferischen Anfänge der Menschheit boten. In diesem Blickfeld werden wir auch das vorliegende Gebot zu sehen haben. - Vergessen wir nicht die Tatsache: Es geht in den Geboten um die Richtungweisung der göttlichen Menschheitsentwicklung ist zu überprüfen.
Wie war es denn mit dem ursprünglichen menschlichen Eigentumsbewusstsein bestellt, ,das nach vielen Verirrungen und Verwirrungen durch das Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ geordnet werden muss? Zunächst stellen wir die Tatsache fest, dass im Ursprung der Mensch sich nicht als Eigentümer sah, sondern als Verwalter.
Der Mensch als Verwalter
Das „Herrsche und mache sie untertänig“ beweist, dass der Mensch nichts als Eigentum ansehen darf, sondern als Beauftragter mit voller Verantwortlichkeit seinem Herrn und Schöpfer a l l e s wiedergewinnen sollte. Der Mensch war ein unbestechlicher Sachwalter seines Herrn. - Einem Verwalter liegt der Diebstahl völlig fern. Er braucht nicht zu stehlen, weil er alles empfängt. Sein Herr versorgt ihn mit allem. So stand im Ursprung der Mensch im Verwalter-Verhältnis und hatte darin das Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ nicht nötig.
Die weitere Menschheitsentwicklung, d. h. die Trennung des Menschen aus der Einheit in die Zweiheit, ergab eine neue Lage. Solange der Mensch in der Einheit war und niemand das ihm zur Verwaltung Übergebene streitig machen konnte, wusste er nur von dem: „Dein, o Gott!“ In der Zweiheit wurde das Unser-Verhältnis erforderlich.
Das Unser-Verhältnis
Denn bei einer Teilung oder Trennung werden Eigentumsrechte und Eigentumsansprüche angemeldet. Jeder beansprucht das Seinige. Jeder muss das Seinige beanspruchen. Wenn die ersten Menschen vor dem Sündenfall das Verwalterbewusstsein noch so einigermaßen hinübergerettet hatten, so hat sich nunmehr durch das Unser-Verhältnis das Eigentumsbewusstsein wesentlich verschoben, weil die Abwärtsentwicklung vom Unser zum Mein sehr nahe lag. Der Ausspruch des Adam: „Das ist doch Fleisch von meinem Fleisch und Bein von meinem Bein“ isst dafür der beste Beweis. Hier wird das Mein und Dein erkenntlich.
Auch im Unser-Verhältnis hat das Stehl-Verbot entbehrt werden können, weil das Zusammengehörigkeitsbewusstsein der Menschen noch so stark war, dass ein gegenseitiges Berauben nicht infrage kam. Wohl ist beim Unserverhältnis das Eigentumsrecht schon angekündigt, jedoch es besteht noch keine offene Gefahr, solange das Unser tatsächlich bestimmend ist. Das wahre Unser-Verhältnis ist zwar nicht gefahrlos, jedoch immer noch beglückend, weil das gemeinsame Leben eine gegenseitige Benachteiligung verbietet.
Nach dem Sündenfall wird die Lage erneut anders. Die Entwicklung verläuft ganz zu ungunsten der Menschen. Die Sünde führt sie ins radikale Ichwesen. Sünde trennt und macht grenzenlos selbstsüchtig. Das geschlossene Unser-Verhältnis schwindet. Raum gewinnt das Mein- und Dein-Verhältnis.
Das Mein- und Dein-Verhältnis
„Das Weib, das du mir gegeben hast, trägt die Verantwortung“. „Die Schlange, die du erschaffen hast, hat das bewirkt“. „Soll ich meines Bruders Hüter sein“? usf. Das Mein setzen die Menschen ins rosige Licht. Es ist ihnen für die ganze Denk- und Handlungsweise grundlegend und ausschlaggebend. Es ist ihnen fortan der Gegenstand größter Fürsorge.
